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Betriebliche Altersvorsorge: Zusatzrente
vom Chef 

In Deutschland haben seit 2002 alle Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, einen Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung. Das bedeutet: Als Arbeitnehmer können Sie Teile Ihres Gehalts in Beiträge zu einer betrieblichen Altersvorsorge umwandeln und sich so eine Zusatzrente aufbauen.

Der besondere Vorteil: Die Entgeltumwandlung finanzieren Sie aus Ihrem Bruttoeinkommen, wodurch Sie als Arbeitnehmer Steuervorteile nutzen und Sozialabgaben sparen können. Ob und wie Sie dieses Angebot nutzen möchten, ist Ihre Entscheidung – vor allem aber ist es eine Chance, die Sie sich nicht entgehen lassen sollten.

Je nachdem wer die Beiträge für Ihre betriebliche Altersvorsorge übernimmt, spricht man von arbeitnehmer- oder arbeitgeberfinanzierten Vorsorgeleistungen. Mischformen der Finanzierung sind vielfach üblich.

Das Betriebsrentengesetz lässt fünf Durchführungswege für die betriebliche Altersvorsorge zu. Informieren Sie sich hier über Ihre Möglichkeiten:

  Direktversicherung
  Direktzusage
  Unterstützungskasse
  Pensionskasse

  Pensionsfonds

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